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22.04.2020

Pflicht eines Mundschutzes | Kreiskrankenhaus bittet um Mitwirkung

Die derzeitige Entwicklung der Corona-Pandemie geht auch an der Prignitz nicht spurlos vorbei. Die Zahl der positiv getesteten Personen hält sich konstant. Die Unternehmensgruppe Kreiskrankenhaus Prignitz möchte diesen Trend weiter unterstützen. Seit dem 21.03.2020 gilt ein striktes Besuchsverbot im Kreiskrankenhaus mit nur wenigen Ausnahmen.

Ab dem 4. Mai erfolgt die behutsame Wiederaufnahme des Normalbetriebes im Perleberger Krankenhaus. Im Zuge dessen müssen alle zugelassenen Besucher, ambulanten Patienten der Physiotherapie und der Ambulanz-Sprechstunden sowie Mitarbeiter von Serviceunternehmen eine Alltagsmaske (Community Maske) oder ein Tuches/eines Schals vor dem Mund tragen. Durch das Tragen sollen sowohl Patienten als auch Mitarbeiter geschützt werden.


Aufgrund der bundesweitern Knappheit an persönlicher Schutzausrüstung bitten wir um das Mitbringen und Tragen einer eigenen Maske. Darüber hinaus weisen wir auf das Einhalten eines mind. 1,5 m großen Sicherheitsabstandes zu anderen Personen hin.